(63) Zu Zwecken der Durchführung und Bewertung sollten nachgeschaltete Anwender von Stoffen dazu verpflich
tet sein, bestimmte Informationen weiterzuleiten, wenn ihre Verwendung außerhalb der Bedingungen des Expositionsszenarios liegt, das in dem vom ursprünglichen Herste
ller oder Importeur übermittelten Sicherheitsdatenblatt beschrieben ist; ferner sollten sie verpflichtet sein, derartige weitergeleitete In
formationen auf dem neuesten Stand zu halten ...[+++].