Die ausdrückliche „Nichtbe
günstigungsklausel“ soll verhindern, dass Schiffe
unter der Flagge v
on Staaten, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben, günstiger behandelt werden als Schiffe, die
unter der Flagge von Staaten fahren, die das Übereinkommen ratifiziert haben. So werden die Flaggenflotten von Staaten, die das Übereinkommen
unterzeichnet haben, geschützt, es werden korrekte Arbeitsbedingungen für die Besatzung festgeschrieben und das Sozialdumping auf Kosten v
...[+++]on Seeleuten und Reedereibetrieben, die korrekte Arbeitsnormen im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften anwenden, wird vermieden.