Verbesserung der technischen und administrativen Systeme, die zur Rechenschaft über Kernmaterial und zur Kontrol
le von Kernmaterial geschaffen wurden, einschließlich der Verbesserung der bestehenden nationalen Rechenschafts- und Kontrollsysteme für Kernmaterial, die für d
ie Durchführung von Übereinkommen über Sicherungsmaßnahmen und der Zusatzprotokolle eingeführt
wurden, und dies auch in Staaten, deren Nuklearprogramme begrenzt sind und für die gemäß den ergänzend zu ihren Übereinkommen über
...[+++]Sicherungsmaßnahmen geschlossenen „Protokollen betreffend geringe Mengen“ eine eingeschränkte Berichtspflicht besteht;