Natürlich befassen sich die Änderungsanträge 4, 5, 7 und 8 mit Leistungen – auf deren exportierbaren Charakter vorhin eingegangen wurde -, die zuweilen Äquivalente in den Mitgliedstaaten haben und die sich überdies auf die Lebensbedingungen beziehen. Auf jeden Fall, denke ich, sollte das weiter untersucht werden.
De amendementen nrs. 4, 5, 7 en 8 hebben betrekking op uitkeringen waarvan de exporteerbaarheid sinds enige tijd onderwerp van discussie is.