Überdies hat der Gesetzgeber dadurch, dass er nicht vorgesehen hat, dass das in Artik
el 23/1 vorgesehene neue Aberkennungsverfahren auf Taten, die vor dessen Inkrafttreten begangen wurden, angewandt werden kann, eine Maßnahme ergriffen, die die Rechtssicherheit gewährleisten soll, indem den Personen, die einen Antrag auf Erwerb der belgischen Staatsangehö
rigkeit eingereicht haben, nicht eine Regelung auferlegt wird, die sie nicht erwarten konnten, als sie ihren Antrag einr
...[+++]eichten.