(50) Um die Wirksamkeit, Effizienz und Transparenz des Systems für ökologische/biologische Produktion un
d die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, um spezifische Kriterien und Bedingungen für die Festsetzung und Anwendung der Schwellenwerte für das Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen, bei deren Überschreitung Produkte nicht als ökologisch/biologisch vermarktet werden dürfen, festzulegen, diese Schwellenwerte festzusetzen und ihre Anpassung
an den technischen ...[+++]Fortschritt zu regeln.