Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, damit die Wirtschaftsteilnehmer
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlic
hen Verpflichtungen einhalten, die in den Rechtsvorschriften der Union, einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder den in Anhang XI der Richtlinie ü
ber die öffentliche Auftragsvergabe [...] 2013 aufgeführten internationalen umwelt-, sozial- und arb
...[+++]eitsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.