Berücksichtigt man außerde
m die konstruktiven Elemente aus der Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung sowie die anhaltenden Forderungen der Mehrzahl der unterstützenden Mitgliedstaaten nach der Befugnis, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu verbieten, wie es in dem Vorschlag über den Anbau von GVO vorgesehen ist, ist nach Dafürhalten der Kommission ein neuer
politischer Anstoß äußerst wichtig und auch zu erwarten, damit zusammen mit Rat und Parla
...[+++]ment in den kommenden Monaten in dieser Angelegenheit nennenswerte Fortschritte erzielt werden können.