3. begrüßt die Erklärungen der neuen Präsidentin der Republik Litauen und legt ihr nahe, das litauische Verfassungsgericht aufzufordern, d
as Gesetz und seine Änderungen zu prüfen, wenn es verabschiedet werden sollte, und fordert die zuständigen litauischen Stellen
auf, das Gesetz zu ändern oder aufzuheben und die Änderungen des Strafgesetzbuches und des Verwaltungsrechts nicht anzunehmen, damit gewährleistet ist, dass die Gesetze im Einklang mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten stehen, wie sie im Völkerrech
...[+++]t und im europäischen Recht niedergelegt sind;