Dem Samen ist ein Nachweis beizufügen, dass das Spendertier Gegenstand eine
r Festlegung seiner genetischen Identität durch die Analyse der Formel seiner Blutgruppe oder sonstige Untersuchungen, die auf der Analyse des Genoms ber
uhen, gewesen ist; diese Festlegung erfolgt in Ubereinstimmung mit der Entscheidung 2002/8/EG der Kommission vom 28. Dezember 2001 zur Festlegung von Verfahren zur genetischen Identifizierung reinrassiger
Zuchtrinder und zur Änderung der Entsc ...[+++]heidungen 88/124/EWG und 96/80/EG.