— Die Kommission sollte auß
erdem prüfen, ob es zweckmäßig wäre, Steuerberatungsfirmen dazu zu verpflichten, den nationalen Steuerbehörden gegenüber offenzulegen, wenn sie bestimmte Steuermodelle entwickeln und zu bewerben be
ginnen, deren Zweck darin besteht, den Unternehmen bei der Verringerung ihrer Gesamtsteuerlast behilflich zu sein; eine solche Offenlegungsplicht besteht gegenwärtig in einigen Mitgliedstaaten. Die Kommission sollte ferner prüfen, ob der Austausch solcher Informationen zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen de
r Arbeitsg ...[+++]ruppe zum Verhaltenskodex ein wirksames Mittel für Verbesserungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung in der Union darstellen könnte.