Aufgrund derselben Bestimmung
üben sie zu diesem Zweck eine allgemeine Aufsicht und Kontrollen an den Orten aus, zu denen sie dem Gesetz entsprechend Zugang haben, übermitteln sie den zustä
ndigen Behörden den Bericht über ihre Aufträge und die Auskünfte, die sie anlässlich dieser Aufträge eingeholt haben, vollziehen sie verwaltungspolizeiliche Maßnahmen, treffen sie materielle verwaltungspolizeiliche Maßnahmen, die in ihre Zuständigkeit fallen, und unterhalten sie Kontakte miteinander und mit
...[+++]den zuständigen Verwaltungen.