So wird die Zulässigkeit dieser Form von verkaufs
fördernder Maßnahme zwar nicht in Zweifel gezogen, aber es wird die Ansicht vertreten, dass neben der Tatsache, dass spezifische Bedingungen für die Transparenz (Verpflichtung des Werbetreibenden, deutlich anzugeben, dass das Angebot eines Produkts oder einer Dienstleistung mit einem erhebl
ichen Preisnachlass einen Verkauf unter Selbstkostenpreis darstellt) zum Schutz der Verbraucher und der Anbieter der Produkte oder Dienstleistungen vorzusehen sind, ein weiterer, nicht weniger schädli
...[+++]cher Aspekt der Verkäufe unter Selbstkostenpreis berücksichtigt werden sollte, und zwar der der Veränderung der Wettbewerbsbedingungen zu Lasten anderer Handelsunternehmen, insbesondere kleiner Unternehmen, und der Verbraucher selbst.