Der Verweisungsrichter fragt den Hof, ob diese Bestimmung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstösst, « indem die Aufhebung der
Fälligkeit von u.a. Schulden beim Landesamt für soziale Sicher
heit ausgeschlossen wird für Schuldforderungen, die der Antragsteller wegen Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen der Flämischen Region gegenüber ha
t, an die dieselben Zuständigkeiten vom Belgischen Staat infolge der in Belgien d
...[+++]urchgeführten Staatsreform ab dem 1. Januar 1989 von Rechts wegen übertragen wurden ».