Kroatien hat der Kommission m
itgeteilt, dass die zuständigen Behörden dieses Drittlands
Schutzmaßnahmen anwenden, die denjenigen entsprechen, welche die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten gemäß der Entscheidung 2006/563/EG
anwenden, wenn Verdacht auf hoch pathogene aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln besteht oder sich bestätigt, und dass Kroatien der Kommission alle künftigen Änderungen seines Tiergesundheitsstatus bei Wildvögeln unverzüglich mitteilen wird, einschließlich e
...[+++]twaiger positiver Befunde dieser Seuche bei Wildvögeln.