6. begrüßt in diesem Zusammenhang das auf der Tagung des Europäischen Rats vom 8.-9. März 2007 beschlossene Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 30 % zu reduzieren, sofern sich andere entwickelte Länder zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten
und wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag leisten; anerkennt die von der
EU – unabhängig vom Zustandekommen einer glo ...[+++]balen Vereinbarung für die Zeit nach 2012 – eingegangene Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 20 % zu reduzieren;