Was die Sanktionen anbelangt, so stellte der Vor
sitz fest, dass die Beratungen auf der Grundlage neuer Vorschläge fortgesetzt werden sollten, in denen vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen trifft, um sicher
zustellen, dass die terroristischen Straftaten mit Freiheitsstrafen - und zwar mit einer Höchststrafe von nicht we
niger als 15 Jahren oder der im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Höchstfreiheit
...[+++]sstrafe - bedroht und die übrigen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten mit Strafen nicht unter fünf Jahren geahndet werden.