Aufgrund von Nr. 3 dieses Paragraphen können die Güter, die durch die fremde Macht « insbesondere für andere als nichtkommerzielle öffentliche Di
enstleistungszwecke genutzt werden beziehungsweise dazu bestimmt sind, für andere als nichtkommerzielle öffentliche Dienstleistungszwecke genutzt zu
werden », gepfändet
werden, da die Pfändung sich nur « Güter
[betrifft], die im Zusammenhang mit dem Teilgebiet stehen, das im [Titel] erwähnt ist », der als Grundlage für die Pfändun
...[+++]g dient.