B. Händler oder Vermittler, die an Transaktionen beteiligt sind, ohn
e mit Arzneimitteln tatsächlich zu tun zu haben. Für all diese Personen sollten eindeutige und einheitliche Definitionen eingeführt und ihre Verantwortlichkeiten festgelegt werden sow
ie verhältnismäßige Vorschriften gelten, damit durch alle verfügbaren Mittel ausgeschlossen werden kann, dass Arzneimittel, die in Bezug auf ihre Eigenschaften, Herstellung oder Herkunft gefälscht sind, in
...[+++] der Union in die legale Lieferkette gelangen können.