Der Staatssekretär [...] antwortet, dass die bestehenden Regularisierungsvorschriften auf alle Erklärungen, die bis zum 14. Juli 2013 eingereicht werden, anwendbar bleiben. Die neue Regelung findet Anwendung auf alle Regularisierungserklärungen, die ab dem 15. Juli 2013 eingereicht werden. Eine nac
h dem 14. Juli 2013 vorgenommene Änderung einer Erklärung, die vor dem 15. Juli 2013 eingereicht wurde, wird als eine neue Erklärung betrachtet. Folglich wird auf diese Änderung die neue Regelung anwendbar sein. Es gehört zur Verantwortung der Kontaktstelle Regularisierungen, zwischen
einer Änderung zur ...[+++]Sache und einer bloßen Korrektur eines offensichtlichen Irrtums zu unterscheiden. Im ersten Fall liegt eine neue Erklärung vor, im zweiten Fall nicht » (Parl. Dok., Kammer, 2012-2013, DOC 53-2874/004, S. 38).