hilfsweise, falls der Gerichts
hof es zwar für die Zulässigkeit dieser Klage als unerheblich ansehen sollte, dass sie sich gegen den EuGH und nicht gegen die Kommission (als Vertreterin der Union) richtet, aber der Auffassung sein sollte,
dass das Gericht in seiner Entscheidung über den vom EuGH bei ihm anhängig gemachten Zwischenstreit hätte anordnen müssen, dass der EuGH durch die Kommission als Beklagte ersetzt wird, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen, damit dieses unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Geri
...[+++]chtshofs über die Schadensersatzklage der Kendrion NV entscheiden kann;