Um die auf der Grundlage vorliegende
n Erlasses erteilte Zulassung in Anspruch zu nehmen, hat der Antragsteller, dessen Gesellschaftssitz sich entweder in der Region
Brüssel-Hauptstadt oder in der Flämischen Region befindet, oder der dort als juristische Person bei der Zentralen Datenb
ank der Unternehmen eingetragen ist, nachzuweisen, dass er Zulassungsbedingungen genügt, die denen entsprechen, die durch das Dekret Abfälle, seine Au
...[+++]sführungserlasse und vorliegenden Erlass bestimmt werden.