Die verschiedenen Themen, die während der Anhörung Erwähnung fanden, schlagen eine Struktur
mit vier Bereichen zukünftiger Rechtsetzungsinitiativen vor: (1) Harmonisierung, wo dies möglich ist, (2) Überarbeitung der Insolvenzverordnung in den Bereichen, in denen sie – zusätzlich zur Harmonisierung – bestehen bleibt und in denen die Praxis gezeigt hat, dass Verbesserungen möglich sind, (3) Verbesserung der Kooperation der Verwalter und allgemein der Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene in Fällen, in denen Unternehmen, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, insolvent werden, und (4) Schaffung eines
...[+++] EU-Registers für Insolvenzfälle.