Die Verstädterungsgenehmigung, in der Handlungen, Arb
eiten oder Auflagen zugelassen werden, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindewegs erf
orderlich sind, und nicht als solche als Bedingung oder Auflage aufgeführt
werden, verfällt fünf Jahre nach ihrer Einsendung, wenn der Inhaber die vorgeschriebenen Handlungen, Arbeiten oder Auflagen, die für die Eröffnung, Änderung oder Abschaffung eines Gemeindeweges erforderlich sind, nicht ausgeführt oder die geforderten finanziel
...[+++]len Garantien nicht aufgebracht hat.