Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist es erforderlich, die Grundlage ausführlich festzulegen, auf der die zu
prüfenden Vorhaben ausgewählt werden und die die Prüfbehörde bei der Erarbeitung o
der Genehmigung des Stichprobenverfahrens beachten sollte, wozu auch gewisse technische Kriterien, die für eine statistische
Probenahme nach dem Zufallsprinzip gelten, und Faktoren gehören, die für eine ergänzende Stichprobe zu berücksichtigen sin
...[+++]d.