Diesem Abkommen, das das Netz der bestehenden bilateralen Vereinbarungen zwischen der EU und Norwegen ergänzt, kommt trotz seiner relativ geringen Tragweite - es betr
ifft ungefähr zwölf Zollstellen - große Bedeutung im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen und der Übertragung von Verantwortlichkeiten zu, da die norwegischen Zollbehörden ermäch
tigt werden, an den betreffenden norwegischen Zollstellen für die finnischen und die schwedischen Zollbehörden alle Zollkontrollen und Förmlichkeiten für Waren im Zollverkehr (Einfuhr, Ausfuhr
...[+++] und Versandverkehr) zwischen Norwegen und diesen beiden Mitgliedstaaten durchzuführen.