In bezug auf bestimmte Aspekte (Dienstqualität, Rechnungen, Bereitstellung ergänzender Sprachtelefondienste) wird der Kommission mit der Richtlinie die Aufgabe übertragen zu überwachen, daß die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zur Verwirklichu
ng der festgelegten Ziele dienen, auf der Ebene der Gemeinschaft konvergieren; ferner ist ein Verfahren vorg
esehen, das der von einem Regelungsausschuß unterstützten Kommission ermöglicht, bindende Maßnahmen zu ergreifen, falls sich erweisen sollte, daß das Ausmaß der Kon-
...[+++] vergenz nicht hinreicht.