Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer Entscheidung unterworfen zu werden, die für sie rechtlic
he Folgen nach sich zieht oder sie erheblich beeinträchtigt und die ausschließlich aufgrund einer automatisierten Verarbeitung von Daten zum Zwecke der Bewertung einzelner Aspekte ihrer Person ergeht, wie beispielsweise ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, ihrer Zuverlässigkeit
oder ihres Verhaltens, es sei denn, die Entscheidung ist ausdrücklich aufgrund einzelstaatlicher
oder gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften zulässig
oder ...[+++] wird, falls notwendig, vom Europäischen Datenschutzbeauftragten ausdrücklich genehmigt.