11. unterstreicht, dass schwerwiegende Einwendungen der Tarifpartner berücksichtigt werden müssen; hält es deshalb für wichtig, den Sorgen oder Befürchtungen der Arbeitnehmer und Gewerkschaften Rechnung zu tragen. Insbesondere muss vermieden werden, dass Tarifverhandlungen über Barlohnerhöhungen und Verhandlungen über finanzielle Beteiligung
en der Arbeitnehmer zeitgleich stattfinden; dabei ist davon auszugehen, dass die Beteiligung der Arbeitnehmer stets ein zusätzliches Element ist und nicht den üblichen Basislohn oder Belohnungselemente wie Pensionsregelungen oder übliche Lohnerhöhungen erset
...[+++]zen sollte;