Durch die vorgeschlagene Neufassung werden einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 450/2008, mit der der Zollkodex eingeführt wurde, angepasst, um den Entwicklungen der zollrechtlichen Vorschriften und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften Rechung
zu tragen; ferner wird die Verordnung mit den Anforderungen, die sich aus dem Ver
trag von Lissabon ergeben, in Einklang gebracht und ihre Anwendung aufgeschoben, um den nationalen Verwaltungen und den Wirtschaftsteil
nehmern ausreichend Zeit ...[+++] zu geben, die erforderlichen Investitionen zu tätigen und eine reibungslose Einführung der elektronischen Prozesse sicherzustellen.