6. begrüßt, dass sich der Rat schließlich auf eine Revision der Obergrenzen für 2013
bei den Mitteln für Zahlungen um die benötigten 374 Mio. EUR ohne Aufrechnungen einigen konnte; ist der Ansicht, dass dies angesichts des begrenzten Betrags, um den es geht, und des gegenwärtigen Mangels an Mitteln für Zahlungen im Haushaltsplan 2013 der richtige Weg ist, um die Verpflichtung zu erfüllen, die die Mitgliedstaaten mit der Unterzeichnung de
s Beitrittsvertrags eingegangen sind, und die Bestimmungen von Nummer 29 der
...[+++]IIV vom 17. Mai 2006 zu respektieren;