Die Kommission misst den Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer grösste Bedeutung bei, speziell dem Schutz mancher besonders empfindlicher Arbeitnehmerkategorien, zu denen natürlich auch die schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende
n Arbeitnehmerinnen zählen. Dies gilt umso mehr als die Gefährdungen, denen sie ausgesetzt sind, nicht nur ihrer Gesundheit schaden können, sondern auch der Gesundheit der ungeborenen Kinder und Säuglinge, da zwischen der Mutter und dem Kind ein sehr enger
physiologischer und sogar emotional ...[+++]er Kontakt besteht.