Daher halte ich es für durchaus a
ngebracht – worüber nicht ich, sondern die zuständigen Stellen zu entscheiden haben werden –, dass der Ausschuss, dessen Vorsitzender Du bist, Jo, umgehend mit der Klärung der Frage beauftrag
t wird, ob Absatz 3 besagt, dass die Abgeordneten anwesend sein müssen, wenn sie die Feststellung der Beschlussfähigkeit beantragen, und
ob die Abgeordneten während der Zählung, und zwar zu Beginn der Zählung, a
...[+++]nwesend sein müssen.