Nun, angesichts der vorgelegten Elemente hat es den Anschein, dass die Entscheidung, eine Investition zu tätigen und auf die Erhebung der im Prinzip von EDF geschuldeten Steuer zu verzichten,
als stillschweigend getroffene Entscheidung angesehen werden muss, ohne eine begründete Rechtshandlung, durch die der genaue Inhalt dieser Entscheidung, die Gründe und die Rechtsgrundlage
, die diese stützt, sowie durch welche zuständige Behörde und an welchem
Datum sie getroffen wurde, erkannt ...[+++]oder nachgeprüft werden können.