Wenn ein Importeur dagegen ein Produkt nicht umbenennt oder verändert, gelten für ihn weniger strenge A
uflagen. Er muss in diesem Fall, kurz gesagt, nur überprüfen, ob das Konformitätsbewertungsverfahren vom Hers
teller durchgeführt wurde. Diese formale Überprüfung
bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass das Bewertungsverfahren als solches, das außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, in Übereinstimmung mit den strengen derzeitigen Rechtsvorschriften und Verfahren der
...[+++]Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erfolgt ist.