Für staatliche Beihilfen für den Agrarsektor gilt auch eine Reih
e von allgemeineren Regeln für die Vereinbarkeit von bestimmten
Beihilfen mit dem AEUV, zum Beispiel Ausbildungs
beihilfen (die auch von Verordnung (EG) Nr.800/2008 abgedeckt werden), staatliche
Beihilfen in Zusammenhang mit Risikokapital, staatliche
Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften und staatliche
Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbrin
...[+++]gung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden