(17a
) Der Durchgang von Waren durch das Zollgebiet der Union, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um nachgeahmte
Waren handelt, die in der Union als Marke geschützt sind, oder um Vervielfältigungen, die
durch das Urheberrecht, ein verwandtes Schutzrecht oder ein Geschmacksmuster geschützt sind, und der potenzielle Vertrieb dieser
Waren auf dem Binnenmarkt stellen sowohl für die legale Wirtschaftstätigkeit in der Union als auch für die Gesundheit und Sicherheit der Bürger eine Gefahr d
...[+++]ar.