Unter Beachtung dieses Gleichgewichts sollten es den Rechtsinhabern leicht möglich sein, der Organisation für die kollektive Rechtewahrn
ehmung diese Rechte oder Rechtekategorien zu entziehen und sie selbst wahrzunehmen oder sie ganz oder teilweise einer anderen Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung oder anderen Einrichtungen anzuvertrauen oder zu übertragen, und zwar ungeachtet der Staat
sangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes ...[+++] der Niederlassung der Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung, der anderen Einrichtung oder des Rechtsinhabers.