In der Erwägung, dass der Gemeinderat von Chaumont-Gistoux unterstreicht, dass nach den verfügbaren Informationen eine Sicherheit, dass in dieser Gemeinde niemals mehr eine weitere Deponie eingerichtet wird, nicht besteht; dass theoreti
sch die Gefahr sehr wohl besteht, dass das Gelände eines Tages zur Eintragung in den Plan der technischen Vergrabungszentren vorgeschlagen wird, oder dass er als technisches Vergrabungszentrum für die ausschliessliche Nutzung des ursprünglichen Urhebers der Abfälle genutzt wird, wie das im Jahre 2000 eingereichte Projekt beweist; dass die Grundbedingung einer juristischen Sicherheit, dass die vorgeschlag
...[+++]enen Gelände niemals als Deponien genutzt werden können, im vorliegenden Fall nicht gegeben ist;