« Verstösst Artikel 1675/13, § 1, des Ge
richtsgesetzbuches, dahingehend interpretiert, dass er jenen Personen, die total und endgültig zahlungsunfähig sind, die Möglichkeit, in den Genuss eines gerichtlichen Schuldenregelungsplans zu gelangen, vorenthält, während er jenen Personen, die eine minimale und vom Standpunkt der Gläubiger aus gesehen symbolische Tilgung ihrer Schul
den leisten können, wohl diese Möglichkeit bietet, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, an sich oder in Verbindung mit dem in Artikel 23 der koordinierten V
...[+++]erfassung verankerten Recht eines jeden, ein menschenwürdiges Leben zu führen?