Eine solche Beweislastumkehr kann aber nicht grundsätzlich in Frage kommen. Ob diese Möglichkeit besteht, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, in dem eine Maßnahme als Vorsorg
emaßnahme getroffen wird, um zunächst
einmal zusätzliche wissenschaftliche Daten abzuwarten und denjenigen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Herstellung und/oder Vermarktung des betreffenden Verfahrens oder Produkts haben, Gelegenheit zu geben, die erforderlich
e wissenschaftliche Forschung auf freiwilliger Ba ...[+++]sis selbst zu finanzieren.