Diese Kriterien stützen sich insbesondere auf das Vorliegen von objektiven und prüfbaren Elementen, die zeigen, dass der Mitgliedstaat ein
e gute Entscheidung getroffen hat, eine Investition in ein staatlich geführtes Unternehmen vorzun
ehmen, und sich auf wirtschaftliche Bewertungen zu stützen, die vergleichbar mit denjenigen sind, die ein marktwirtschaftlich handelnder Privatanleger vor einer Investition hätte erstellen lassen, um deren zukünftige Rent
...[+++]abilität festzulegen (11).