Darüber hinaus würde die Annahme, dass der Bau und Betrieb eines Flughafens
erst dann zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit wird, wenn die gewerbliche Luftfahrt gewonnen wurde, zu inakzeptablen Schlussfolgerungen führen: Es gibt keinen Grund, die vorbereitende
Tätigkeit des Baus oder der Erweiterung der Infrastruktur von der nachfolgenden kommerziellen Nutzung zu trennen; tatsächlich muss die Art der Entwicklungs
tätigkeit danach bestimmt werden, ob die nachfolgende Nutzung der erbauten Infrastruktur eine wirtschaftliche
Tätigkeit darst
...[+++]ellt (35).