73. stellt fest, dass eine verbesserte
Nachhaltigkeit der Wirtschaftstätigkeiten zu Veränderungen in ganzen Wirtschaftssektoren führen kann; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass soziale Opfer beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vermieden werden, und auf Rahmenbedingun
gen für eine sozial gerechte Transformation hinzuwirken, die für alle Arbeitnehmer die Risiken des Wandels minimieren und Gewinne optimieren; betont, dass sozial gerechte Transformation ein Grundbaustein nachhaltiger Entwicklung
...[+++]ist und Voraussetzung dafür, dass die Menschen in Europa den Wandel mittragen;