12. betont,
dass das Ziel, die Wirkung der Hilfe zu steigern und mehr Ergebnisse/mehr Nutzen für den geleisteten Aufwand zu erzielen, nicht zu einer risikoscheuen Entwicklungspolitik führen darf, die sich nur auf „einfache Länder“ konzentriert; besteht darauf, dass die Beseitigung der Armut und die Bedürfnisse die ausschlaggebenden Kriterien für die Zuweisung von Entwicklungshilfemitteln der EU bleiben müssen und dass die Wirksamkeit der Hilfe durc
h Konzentration auf greifbare Ergebnisse verbessert werden muss; fordert die Kommissio
...[+++]n und die Mitgliedstaaten auf, den Umfang der Finanzierungsinstrumente zu überprüfen sowie die ärmsten und anfälligsten Länder und die Erreichung der ärmsten Gesellschaftsschichten – insbesondere jener, die wie zum Beispiel Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen am stärksten von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, – in den Mittelpunkt der Mittelzuweisungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) zu stellen und dabei die erzielten Ergebnisse sowie die Wirkung der Hilfe zu berücksichtigen; fordert, einen Zeitraum für den allmählichen Abbau der ODA-Mittelzuweisungen an Schwellenländer einzuplanen;