6. fordert die Kommission gleichzeitig auf,
die Bereitstellung eventueller zukünftiger Budgethilfen an strenge und genaue festgelegte Auflagen zu knüpfen, die klar und messbar sind; ist der Ansicht, dass mit diesen Zielvorgaben Resultate erzielt werden müssen, die mit Hilfe von Indikatoren und vorab festgelegten Sollwerten in Bezug auf die Rechenschaftspflicht und Transparenz bewertet werden können; betont, dass die Messgrundlage zur Bewertung künftiger Fortschritte von Anfang an festgelegt werden muss; erachtet Mechanismen zur Bekämpfung von Korruption und Betrug in diesem Zusammenhang für außerordentlich wichtig; st
ellt fest, ...[+++] dass die Wirksamkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen in den Partnerländern auch auf der Grundlage lokaler Kriterien überprüft werden muss; unterstreicht in diesem Zusammenhang, welche äußerst wichtige Rolle der Ausbildung der öffentlichen Verwaltung und insbesondere der Sicherheitskräfte und der Polizei zukommt;