Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass eine gemeinschaftsweite Form der Rechtssprechung geschaffen werden muss, wenn das
Gemeinschaftspatent wirklich angenommen und effizient
durchgesetzt werden soll. Er unterstützt daher den Vorschlag, ein Gemeinschaftsgericht für geistiges Eigentum gemäß den Vorschlägen der Kommission einzurichten unter der Maßgabe, dass die Agenden der ersten Instanz von einzelstaatlichen Spezialgerichten in der Funktion als Gemeinschaftsgericht erster Instanz (am Ort des Beklagten oder der Eingriffshandlung)
...[+++]wahrgenommen werden.