Daher fordert die Europäische Union die burundische Regierung auf, das ne
ue Strafgesetzbuch vollständig umzusetzen, insoweit es die Abschaffung der Todesstrafe und die Unterstrafestellung von Folter, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrifft; die Europäische Union ruft die burundischen Behörden jedoch auf, die Bestimmung, mit der Homosexualität un
ter Strafe gestellt wird, nicht anzuwenden, sondern vielmehr außer Kraft zu setzen und das Strafgesetzbuch mit den internationalen Verträgen, die Burund
i unterzei ...[+++]chnet und ratifiziert hat, in Einklang zu bringen.