„Die Mitgliedstaaten stellen jedoch sicher, dass niemand lediglich aufgrund der Zusammenfassung einschließlich einer Übersetzung davon haftet, es sei denn, die Zusammenfassung ist irreführend, unrichtig oder widersprüchlich, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen de
s Prospekts gelesen wird, oder sie vermittelt, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Pros
pekts gelesen wird, nicht alle Schlüsselinformationen, um den Anlegern bei der Prüfung der Frage, ob sie ob sie in diese Wertpapiere investieren sollten, b
...[+++]ehilflich zu sein.