Befragt wird der Gerichtshof zu Artikel 353bis des Programmgesetzes (I
) vom 24. Dezember 2002, der bestimmt: « Die in Artikel 335 erwähnten Arbeitgeber können für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Umstrukturierung entlassen worde
n sind, während des Quartals der Einstellung und während einer bestimmten Anzahl darauf folgender Quartale eine Zielgruppenermäßigung in Anspruch nehmen, wenn sie solche Arbeitnehmer, die Opfer einer Umstrukturierung sind, über ein
Beschäfti ...[+++]gungsbüro einstellen.